Beiträge
Beitragsordnung des TVC
Der TV Concordia von 1864 Enger e.V. finanziert die im Rahmen der ordentlichen Geschäftsführung anfallenden Aufwendungen durch halbjährliche Mitgliedsbeiträge. Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Die Verpflichtung beginnt mit dem Monat der Aufnahme und endet mit Schluss des Kalenderhalbjahres, zu dem die Abmeldung erfolgt. Die Vereinsbeiträge wurden bisher mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren von uns eingezogen. Anstelle dieses Verfahrens nutzen wir seit dem 01. Januar 2014 das europaweit verbindliche SEPA-Basis-Lastschriftenverfahren. Die von ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei in ein SEPA-Lastschriftmandat umgedeutet.
Die Beitragsabbuchung des Hauptvereins erfolgt jeweils halbjährlich. Die Beiträge der Tennisabteilung werden jährlich abgebucht. Die Kursbeiträge im Gesundheits- und Breitensport werden jeweils nach Abschluss der Kurse eingezogen.
Die Beiträge werden von folgendem Konto eingezogen:
Volksbank in Ostwestfalen
IBAN: DE81 4786 0125 0015 9839 00 (Hauptverein)
IBAN: DE59 4786 0125 0015 9839 08 (Tennisabteilung)
IBAN: DE54 4786 0125 0015 9839 01 (Kursbeiträge)
BIC: GENODEM1GTL
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE79ZZZ00000205254
Neben diesen Daten ist zukünftig eine eindeutige Mandatsreferenz zwischen Ihnen als Mitglied oder Kursnutzer und uns festzulegen. Die Mandatsreferenz wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
Nachfolgend sind die Vereinsbeiträge aufgelistet. Einige Abteilungen erheben einen Sonder- bzw. Abteilungsbeitrag, der zusätzlich zum Vereinsbeitrag zu entrichten ist.
Vereinsbeiträge
Vereinsbeitrag mit Versammlungsbeschluss vom 01.01.2024 |
halbjährlich |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende mit Bescheinigung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) | 44,00 € |
Erwachsene (aktiv) | 58,00 € |
Senioren über 70 Jahre (aktiv) | 44,00 € |
Familien (= Ehepaare / Paare mit und ohne Kinder) | 108,00 € |
Rehasport mit Verordnung. Die Kostenübernahme erfolgt durch die Krankenkassen. |
kostenlos |
Erwachsene (passiv) | 29,00 € |
Senioren über 70 Jahre (passiv) | 22,00 € |
Abteilungssonderbeiträge
Tennisabteilung |
jährlich |
Kinder bis 14 Jahre | 33,00 € |
Jugendliche bis 18 Jahre | 52,00 € |
Schüler über 18 Jahre, Studenten und Auszubildende | 78,00 € |
Erwachsene | 135,00 € |
Ehepaare | 193,00 € |
Familien | 231,00 € |
passive Mitgliedschaft ab 18 Jahre | 25,00€ |
Judoabteilung | jährlich |
Alle | 12,00 € |
Auf Antrag kann folgende Beitragsermäßigung gewährt werden :
Erwachsene, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können bis zum 25. Lebensjahr in der Familienbeitragsregelung oder weiterhin als Jugendliche berücksichtigt werden:
a) Soweit sie noch Schüler oder in der Berufsausbildung sind
b) Für die Zeit, in der sie einen freiwilligen Ersatzdienst leisten
Der Antrag mit dem entsprechenden Nachweis (Schul-/Studienbescheinigung etc.) muss dem Verein bis zum 31.12. für das folgende Beitragsjahr vorliegen. Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt sein, oder kein Nachweis eingehen, werden Jugendliche ab 18 Jahre automatisch auf den Erwachsenenbeitrag umgestellt.
Bildung und Teilhabe:
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Jobcenter Herford die Zahlung der Beiträge für Kinder. Sprechen Sie Ihren Sachbearbeiter auf das Programm Bildung und Teilhabe (BuT) an. Entsprechende Formulare finden Sie unter Downloads. Weitere Informationen, Stempel und Unterschrift erhalten Sie in der Geschäftsstelle.
Ehrenmitgliedschaft:
Von der Beitragszahlungspflicht sind Personen befreit, die auf Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt worden sind. Die Berechtigung der Abteilungen, im Bedarfsfall von den Abteilungsmitgliedern zusätzlich zum Vereinsbeitrag einen Abteilungsbeitrag und oder Aufnahmebeitrag zu erheben bleibt unberührt.
Kündigung:
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich einzureichen. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Halbjahresende. Das SEPA-Lastschriftmandat erlischt mit Austritt aus dem Verein. Bitte beachten Sie: Der Verein stellt eine Kündigungsbestätigung aus. Sollten Sie trotz erfolgter Kündigung keine Bestätigung erhalten, melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle.