Hinweis zu Kursgebühren
Ab dem Jahr 2024 werden die Kursgebühren jeweils für den gesamten Kursabschnitt abgebucht. Damit wird für die Kursteilnahme die komplette Kursgebühr für den jeweiligen Abschnitt fällig.
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Ab dem Jahr 2024 werden die Kursgebühren jeweils für den gesamten Kursabschnitt abgebucht. Damit wird für die Kursteilnahme die komplette Kursgebühr für den jeweiligen Abschnitt fällig.